{"id":2,"date":"2009-06-16T17:23:46","date_gmt":"2009-06-16T13:23:46","guid":{"rendered":"http:\/\/wp1170919.wp200.webpack.hosteurope.de\/dbv\/?page_id=2"},"modified":"2010-05-20T14:50:15","modified_gmt":"2010-05-20T10:50:15","slug":"about","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.dbv-bremen.de\/?page_id=2","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Bremischen Bibliotheksverbandes e.V. Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband e.V.<\/strong><\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<p>Der Verband f\u00fchrt den Namen &#8220; Bremischer Bibliotheksverband e.V. &#8211; Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband e.V.&#8220; (im Folgenden kurz Verband genannt). Er hat seinen Sitz in Bremen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/h2>\n<p>Zweck des Verbandes ist die unmittelbare F\u00f6rderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft durch aktive und unmittelbare F\u00f6rderung des Bibliothekswesens und der Information im Land Bremen im Interesse der Allgemeinheit und die Zusammenarbeit mit allen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen im Sinne von \u00a74. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und setzt sich f\u00fcr diese im Interesse der Allgemeinheit im Bereich des deutschen und internationalen Bibliothekswesens ein.<\/p>\n<p>Insbesondere<\/p>\n<blockquote>\n<li>nimmt sich der Verband der gemeinsamen Sachfragen des Bibliothekswesens an, die sich aus seinen Aufgaben f\u00fcr Lesef\u00f6rderung, Bildung und Wissenschaft ergeben,<\/li>\n<li>f\u00f6rdert und erg\u00e4nzt der Verband die Bem\u00fchungen anderer Stellen, in der \u00d6ffentlichkeit das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Bedeutung und die Erfordernisse des Bibliothekswesens zu vertiefen, den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und Gremien fachliche Unterlagen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen auf dem Gebiet des Bibliothekswesens zuzuleiten,            sowie die notwendige Finanzierung und Sicherung des Bibliothekswesens zu erwirken,<\/li>\n<li>steht der Verband mit Ratschl\u00e4gen und Stellungnahmen den Landes- und Kommunalbeh\u00f6rden Bremens in allen Bibliotheksangelegenheiten zur Verf\u00fcgung,<\/li>\n<li>unterst\u00fctzt der Verband die Werbe- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Bibliotheken im Lande Bremen,<\/li>\n<li>sichert der Landesverband durch die Mitarbeit in den Sektionen und Kommissionen des Bundesverbandes die Behandlung bibliothekarischer Sachfragen und die Anwendung der Ergebnisse im Bibliotheksbereich.<\/li>\n<\/blockquote>\n<h2>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Der Bremische Bibliotheksverband e.V. ist kein gesch\u00e4ftliches Unternehmen; er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung&#8220;. Etwaige \u00dcbersch\u00fcsse d\u00fcrfen nur gem\u00e4\u00df \u00a7  2 der Satzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Verbandsmitteln. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bremischen Bibliotheksverbandes fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung der Bibliotheken ist nicht davon abh\u00e4ngig, dass diese Einrichtungen oder ihre Tr\u00e4ger Mitglieder des Verbandes sind. Alle Mittel sind f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke gebunden; der Nachweis \u00fcber die Verwendung ist in der Rechnung zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>M I T G L I E D S C H A F T<\/strong><\/p>\n<h2>\u00a7 4 Ordentliche Mitglieder<\/h2>\n<p>(1) Ordentliche Mitglieder des Verbandes k\u00f6nnen Bibliotheken, Informationsstellen und sonstige Einrichtungen des Bibliothekswesens kraft eigenen Rechts oder durch ihre Rechtstr\u00e4ger werden. Die Einrichtungen gelten als hauptamtlich besetzt, wenn sie \u00fcber Personal verf\u00fcgen, das mindestens zur H\u00e4lfte der w\u00f6chentlichen Arbeitszeit in der Einrichtung besch\u00e4ftigt ist.<br \/>\n(2) Mitglieder des Deutschen Bibliotheksverbands sind gleichzeitig ordentliche Mitglieder des Bremischen Bibliotheksverbands gem\u00e4\u00df \u00a7 1.<br \/>\n(3) Soweit ein Rechtstr\u00e4ger mehrere bibliothekarische Einrichtungen im o.g. Sinne unterh\u00e4lt, die jeweils eine organisatorische Einheit mit eigener Leitung bilden oder bei selbst\u00e4ndiger Haushaltsf\u00fchrung voneinander unabh\u00e4ngig und mit hauptamtlichem Personal besetzt sind, hat jede dieser Einrichtungen die Stellung eines ordentlichen Mitgliedes.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>(1) Ordentliche Mitglieder des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. sind im Bremischen Bibliotheksverband e.V. beitragsfrei.<br \/>\n(2) Ordentliche Mitglieder, die nicht zugleich Mitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. sind, zahlen an den Verband einen Beitrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.<br \/>\n(3) F\u00f6rdernde Mitglieder zahlen einen vom Vorstand f\u00fcr den Einzelfall vereinbarten Beitrag an den Verband.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 F\u00f6rdernde Mitglieder<\/h2>\n<p>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Ehrenmitgliedschaft<\/h2>\n<p>Zum Ehrenmitglied des Verbandes k\u00f6nnen um das Bibliothekswesen in Bremen verdiente Pers\u00f6nlichkeiten vom Vorstand ernannt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft wird dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich beantragt. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Aufnahme mit einfacher          Stimmenmehrheit. Gegen die Ablehnung der Aufnahme ist binnen einer Frist von 14 Tagen Beschwerde zul\u00e4ssig.<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit. Ein Austritt muss dem Vorstand gegen\u00fcber sp\u00e4testens 6 Monate vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes wird auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Er kann nur erfolgen, wenn das Mitglied seine satzungsm\u00e4\u00dfigen Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt hat oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied rechtliches Geh\u00f6r zu geben. Der Beschluss \u00fcber  den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br \/>\nBei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen  alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr  von Beitr\u00e4gen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Organe des Verbandes<\/h2>\n<p>Organe des Verbandes sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit des Verbandes.<br \/>\nSie w\u00e4hlt den Vorstand und zwei Rechnungspr\u00fcfer, setzt im Rahmen dieser Satzung die Beitr\u00e4ge fest, genehmigt den Rechnungsabschluss, entscheidet \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Verbandes sowie \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<br \/>\n(2) Der Termin der Mitgliederversammlung wird den Mitgliedern mindestens vier Wochen vorher bekannt gemacht. Die schriftliche Einladung erfolgt zwei Wochen vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung.<br \/>\n(3) Die Versammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, im Falle der Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.<br \/>\n(4) Die Mitgliederversammlung ist in der Regel mindestens ein Mal j\u00e4hrlich einzuberufen oder dann, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert bzw. wenn es von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder beim Vorstand unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde daf\u00fcr schriftlich beantragt wird.<br \/>\n(5) Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen und die Beschl\u00fcsse, die die Aufl\u00f6sung des Verbandes zum Ziele haben, bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.<br \/>\n(6) \u00dcber die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom\/von der Leiter\/in der Versammlung und von einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.<br \/>\n(7) Die ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.<br \/>\nDie Stimmberechtigten entsenden zur Wahrnehmung ihres Stimmrechtes eine Person zur Versammlung; die Abgabe mehrerer Stimmen durch eine und dieselbe          Person ist nicht zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstandes haben ein pers\u00f6nliches Stimmrecht.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Vorstand<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, einem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglied sowie zwei Stellvertreter\/innen, die aus wissenschaftlichen und \u00f6ffentlichen Bibliotheken kommen. Die\/Der Vorsitzende soll nicht aus den Reihen der Bibliotheken kommen. Das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstandsmitglied soll im Wechsel aus dem \u00f6ffentlichen und dem wissenschaftlichen Bibliothekswesen kommen.<br \/>\n(2) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Verbandes und vertritt ihn gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB. Der Verein wird durch den\/die Vorsitzende allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<br \/>\n(3) Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gew\u00e4hlt.<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig. Er bleibt bis zur vollzogenen Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend seiner Amtszeit aus, so w\u00e4hlt der Vorstand eine Ersatzperson f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br \/>\n(4) Der\/Die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes ein, wenn es die Gesch\u00e4fte erfordern oder es ein anderes Vorstandsmitglied verlangt.<br \/>\n(5) Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Sie k\u00f6nnen auch durch schriftlichen Umlauf oder unmittelbare schriftliche \u00c4u\u00dferung von allen Vorstandsmitgliedern gefasst werden.<br \/>\n(6) Der Vorstand beantragt die Aufnahme (vgl. \u00a7 4 und \u00a7 8 Ziffer 1) und den Ausschluss von Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung (vgl. \u00a7 8 Ziffer 3).<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Rechnungspr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Die Pr\u00fcfung der Verwendung der Verbandsmittel erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung zu bestellenden Rechnungspr\u00fcfer\/innen.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/h2>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung des Verbandes oder bei Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verbandsverm\u00f6gen an das Land Bremen, das es nach Einwilligung des Finanzamtes unmittelbar und ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr Zwecke der Erziehung, Wissenschaft und Bildung, insbesondere f\u00fcr Zwecke im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung verwenden, oder an eine andere als gemeinn\u00fctzig anerkannte Institution \u00fcbertragen darf.<\/p>\n<h2>\u00a7 15 Inkrafttreten der Satzung<\/h2>\n<p>Diese Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Mit diesem Tag verliert die bisherige Satzung ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Der Text der rechtskr\u00e4ftigen Satzung ist allen Mitgliedern zuzuleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Bremischen Bibliotheksverbandes e.V. Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. \u00a7 1 Name und Sitz Der Verband f\u00fchrt den Namen &#8220; Bremischer Bibliotheksverband e.V. &#8211; Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband e.V.&#8220; (im Folgenden kurz Verband genannt). Er hat seinen Sitz in Bremen. 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